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BIG BEAR MUSIC ACTION Allgeme

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c

häftsbedingunge

n (AGB`s)

Stand

10.05.2023

§ 1Geltung

Hinsichtlich des Zustandekommens dieses Vertrages zwischen dem Veranstalter, im Folgenden VA genannt, und der Agentur BIG BEAR MUSIC ACTION, im Folgenden BBMA genannt, gelten die folgenden Bestimmunge n nach Par agraph 148 BGB. Der VA bestätigt die Annahme der Bedingungen per Unterschrift. Alle anderen den Bestimmungen der BBMA entgegen wirken sind für die BBMA nicht Verbindlich und bedürfen der Schriftform. Vorraussetzung für die Rechtsgültigkeit und Annahme des Vertrages ist ein unterzeichnetes Vertragsexemplar b ei der Pa rteien.

§ 2 Ve

rtrag

sverletzung

Im Falle einer schuldhaften Vertragsverletzung wird gegenseitig eine Kon ve nt ion alst raf e in Höhe des Honor ar s/ Gage ver einba rt. Kommt der VA mit der Annahme der vereinbarten Leistungen der BBMA in Verzug ( Annahmeverzug ) oder unterlässt der VA eine notwendige Mitwirkung zur Annahme der vereinbar ten Leistu ngen der BBMA, so kan n die BBMA grundsät zlich d ie volle Vertragsvergütu ng ( Ausfallgage ) verlangen. Vorraussetzung ist d ie Erfü llun g des § 642 BGB, die positive Vertr agsverlet zun g. Ausgenommen sind Verhinderungen durch unabwendbare, nicht reparable und technisch bedingte Ausfälle, genauso wie Diebstahl, Todesfall, Krankheit, Unfall oder andere widrige Umstände ( höhere Gewalt im Sinne des BG B ). Die Konventionalstrafe entfällt für die BBMA bei Stellung vo n gleichwer tigem Ers atz, wir einen Ers at z DJ o der Pers on al und Tec hnik. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den VA werden folgende Stornokosten fällig : 60 Tage vor Ter min 25%, 30 Ta ge vor Termin – 50%, sieben Tage vor Termin – 75% und anson ste n 100% der H onor ar Ge n H öhe.

§ 3 Honorar / Gag

e

Die Höhe des Honorars / Gage ergibt sich aus dem erstellten Angebot, oder dem Vertragse xemplar, o der et waiger sc hrif tlicher Auftragsbestätigung. Falls nicht anders vereinbart enthalten die Pau schalp reise alle anfa llende n Neb enkos ten u nd Mehrwerts teuer . Für das vereinbarte Honorar / Gage stellt der mobile DJ der BBMA eine professionelle Grundausstattung an Ton- und Lichtanlage auf Stativen, 1 DJ Pult mit Inventar, 1 Kabelmikrofon, 1 Funkmikrofon, Steuergerät e, und Tr an sportcase . Aufbau und Abbau sowie der Transport der Technik sind inklusive, mit Ausnahme bei widrigem Zugang zum Veranstaltungsort ( lange steile Treppen, weiter weg zum Ausladen des Fahrzeugs, wird ein Helfer vom VA gestellt o der vo n der BBMA koste np flich tig beauft ragt. Die Veranstaltungsdauer ergibt sich aus dem Vertrag, oder den örtlichen Anweisu ngen des Betr eib er s o der VA. Sogenannte „ open End „ Veranstaltunge n ende n späteste ns um 05:00 Uhr zur geset zlicher Sperr stu nde. Der im Vertragsexemplar verzeichnete Betrag ist als eine Pauschale für einen DJ mit Tanzflächenbeleuchtung und Beschallung zu verstehen. Abweichungen und Mehraufwand bedarf der vertraglichen Schriftfor m und gilt als Zu sat zvereinba ru ng im An ge bo t / Ver tag. Zahlungen des Honorar Gage sind ohne Abzug direkt nach Ende der Veranstal tun g vor zunehmen. Akzeptierte Zahlu ngsa rte n s ind : Barzahlung nach Veranstaltung, Überweisung auf das Konto der BBMA bis 7 Tage nach Rechnungserhalt ( bedarf der schriftlichen Vereinbarung ), vorab Überweisung bis 3 Tage vor der Veranstaltun g auf das Konto der BBMA. Scheck und Kreditkarten werden von der BBMA nicht akzeptiert. Das Honorargeheimnis ist in jedem Fa ll zu wahre n.

§ 4 Vo

rsc

hrif

ten,

Neb

enkosten,

GEMA

Der VA versichert, das der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstige Vors chr ifte n e nt ge ge nst ehen. Insbesondere stellt der VA die BBMA von eventuell anfallenden GEMA Gebühren frei, da diese Sache des VA sin d. Du rch die BBMA werden Veranstaltungen weder der GEMA gemeldet, noch Zahlungen geleistet oder erstattet. Der VA wird durch die BBMA informiert, das der DJ der BBMA im Sinne der GEMA auch mit digitalen Kopien urhebergeschützter Werke arbeit und gibt dies bei der Meldung an die GEMA an. Der VA stellt die BBMA Mitarbeiter von jeglichen Nebenkosten w ie Strom, Pa rk pla tzgebühr und ander e frei. F alls erforderlich trägt der VA die Kosten für Übernachtung, dusch und Waschgelegenheit sowie einen abschließbaren Raum für die BBMA Mitarbeiter. Im Rahmen der Veranstaltung sowie zum Auf- und Abbau der Technik ist angemessene Verpflegung und Getränke für BBMA Mitarbeiter kostenfrei zu stellen. Der VA stellt einen geeigneten Stromanschluss von mindest en 240V / 16A zur Verf üg un g.

§ 5 Haft

ung

Für Personen- und Sachschäden während der Veranstaltung haftet auss chlie ßlich der VA, sow eit der Sc haden nicht durc h gro b fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der BBMA verursacht worden ist. Für Schäden an den technischen Anlagen, sowie Diebstahl von Geräten und / oder Tonträgern, während der Veranstaltung oder der Bereitstellung durch dr itte ( Gäst e ) verursach t, haf tet der VA. Bei widrigen Umständen und höherer Gewalt ( Naturkatastrophen, behörd lichen Anor dnun ge n, Bet rieb ss tör ungen , St romausf all ) welche der Leistung der BBMA entgegenstehen hat der VA keinen Anspruch auf Schadeners atz, Rückt ritt vom Vertr ag, Gagenkü rzu ng.

§ 6

Musikprogramm,

Absprachen

Das Musikprogramm ist ausschließlich Sache der BBMA Mitarbeiter, wobei s elb stvers tändlic h Mus ikwünsc he berücksic htigt w erden. Der DJ unterliegt weder in Programmgestaltung noch in seiner Darbietung den Gästen und dem VA, oder dem Betreiber. Der VA kann eine Musikwunschliste bis 14 Tage vor der Veranstaltung bei der BBMA einreichen. Diese Musikliste ist eine Hilfestellung und als Anregung zu verstehen, ist aber nicht Bestandteil des Vertrages. Abweichungen von der Musikliste oder dem Programm berechtigen nicht zu Gagenkürzungen. Die vereinbarten Absprachen über das Musikprogramm und Stilrichtungen sind im Vertag festzuhalten. Zwei Wochen vor der Veranstaltung wird seitens der BBMA um eine Absp rache der le tzte n Det ails ge be ten.

§ 7 Erfül

lungsort,

G

eric

htsstand u

nd Te

ilnicht

igkeit

Erfüllungsort für Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Hannover. Gerichtsstand des Ver tra ges is t Hannover. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages anfechtbar oder unwirksam, so wird die Gültigkeit d ieses Vertr ages im übrigen hierd urch nicht berührt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedü rfe n in jedem Fa ll der Schriftfor m.

§ 8 Sonstig

es

Bei engen Raumverhältnissen kann die BBMA die Ton- und Lichttechnik reduzieren, um die Sicherheit der Gäs te zu gewährleiste n. Falls der Gästebetrieb zum Ende der Veranstaltung unter 10 Personen sinkt, entscheidet der BBMA DJ ü ber den For tgang des Musikbetriebs in Absp rache mit dem VA. Der reibungslose Abbau der Technik wird vom VA gewährleistet. Verantwortlicher Ge schäftsführer Fra nk Nülle
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