BBMA - DJ - TEAM
Discjockey - Moderation - Entertainment - Eventservice
© 2023 bei Frank Nülle / BBMA - DJ - TEAM / Fon : 0511- 5295303 / Mob : 0151- 58835962 / Mail : info@bbma-dj-team.de
BIG BEAR MUSIC ACTION Allgeme
ine G
e
s
c
häftsbedingunge
n (AGB`s)
Stand
10.05.2023
§ 1Geltung
Hinsichtlich
des
Zustandekommens
dieses
Vertrages
zwischen
dem
Veranstalter,
im
Folgenden
VA
genannt,
und
der
Agentur
BIG BEAR MUSIC
ACTION, im Folgenden BBMA genannt, gelten die folgenden Bestimmunge
n nach
Par
agraph
148
BGB.
Der
VA
bestätigt
die
Annahme
der
Bedingungen
per
Unterschrift.
Alle
anderen
den
Bestimmungen
der
BBMA
entgegen
wirken
sind
für
die
BBMA
nicht
Verbindlich
und
bedürfen
der
Schriftform.
Vorraussetzung
für
die
Rechtsgültigkeit
und
Annahme
des
Vertrages
ist
ein
unterzeichnetes
Vertragsexemplar
b
ei
der Pa
rteien.
§ 2 Ve
rtrag
sverletzung
Im Falle einer schuldhaften Vertragsverletzung wird gegenseitig eine
Kon
ve
nt
ion
alst
raf
e in
Höhe
des
Honor
ar
s/ Gage
ver
einba
rt. Kommt
der
VA
mit
der
Annahme
der
vereinbarten
Leistungen
der
BBMA
in
Verzug
(
Annahmeverzug
)
oder
unterlässt
der
VA
eine notwendige
Mitwirkung
zur
Annahme
der
vereinbar
ten
Leistu
ngen
der
BBMA,
so
kan
n
die
BBMA
grundsät
zlich
d
ie
volle Vertragsvergütu
ng (
Ausfallgage
) verlangen.
Vorraussetzung
ist d
ie
Erfü
llun
g
des § 642
BGB,
die positive
Vertr
agsverlet
zun
g.
Ausgenommen
sind
Verhinderungen
durch
unabwendbare,
nicht
reparable
und
technisch
bedingte
Ausfälle,
genauso
wie
Diebstahl, Todesfall,
Krankheit, Unfall oder andere widrige Umstände ( höhere Gewalt im Sinne des BG
B ).
Die Konventionalstrafe entfällt für die BBMA bei Stellung vo
n
gleichwer
tigem Ers
atz,
wir
einen
Ers
at
z DJ o
der
Pers
on
al
und Tec
hnik. Bei Rücktritt vom
Vertrag durch den VA werden folgende Stornokosten fällig : 60 Tage vor Ter
min – 25%, 30 Ta
ge
vor Termin – 50%, sieben Tage vor Termin – 75% und
anson
ste
n 100% der H
onor
ar
Ge
n H
öhe.
§ 3 Honorar / Gag
e
Die
Höhe
des
Honorars
/
Gage
ergibt
sich
aus
dem
erstellten
Angebot,
oder
dem
Vertragse
xemplar,
o
der
et
waiger
sc
hrif
tlicher
Auftragsbestätigung. Falls nicht anders vereinbart enthalten die Pau
schalp
reise
alle
anfa
llende
n Neb
enkos
ten
u
nd
Mehrwerts
teuer
. Für das
vereinbarte
Honorar
/
Gage
stellt
der
mobile
DJ
der
BBMA
eine
professionelle
Grundausstattung
an
Ton-
und
Lichtanlage
auf Stativen, 1 DJ Pult mit Inventar, 1
Kabelmikrofon, 1 Funkmikrofon, Steuergerät
e,
und Tr
an
sportcase
.
Aufbau
und
Abbau
sowie
der
Transport
der
Technik
sind
inklusive,
mit
Ausnahme
bei
widrigem
Zugang
zum
Veranstaltungsort
(
lange
steile
Treppen,
weiter
weg
zum
Ausladen
des
Fahrzeugs,
wird
ein
Helfer
vom
VA
gestellt
o
der
vo
n
der
BBMA
koste
np
flich
tig
beauft
ragt.
Die
Veranstaltungsdauer
ergibt
sich aus dem Vertrag, oder den örtlichen Anweisu
ngen
des
Betr
eib
er
s o
der
VA.
Sogenannte „ open End „ Veranstaltunge
n
ende
n späteste
ns
um 05:00
Uhr zur geset
zlicher
Sperr
stu
nde.
Der
im
Vertragsexemplar
verzeichnete
Betrag
ist
als
eine
Pauschale
für
einen
DJ
mit
Tanzflächenbeleuchtung
und
Beschallung
zu verstehen.
Abweichungen und Mehraufwand bedarf der vertraglichen Schriftfor
m und gilt
als Zu
sat
zvereinba
ru
ng im An
ge
bo
t /
Ver
tag. Zahlungen des Honorar Gage
sind ohne Abzug direkt nach Ende der Veranstal
tun
g
vor
zunehmen. Akzeptierte Zahlu
ngsa
rte
n s
ind
: Barzahlung
nach
Veranstaltung,
Überweisung
auf
das
Konto
der
BBMA
bis
7
Tage
nach
Rechnungserhalt
(
bedarf
der
schriftlichen Vereinbarung ), vorab Überweisung bis 3 Tage vor der Veranstaltun
g
auf das
Konto
der BBMA.
Scheck und Kreditkarten werden von der BBMA nicht akzeptiert. Das Honorargeheimnis ist in
jedem
Fa
ll zu wahre
n.
§ 4 Vo
rsc
hrif
ten,
Neb
enkosten,
GEMA
Der VA versichert, das der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstige Vors
chr
ifte
n e
nt
ge
ge
nst
ehen. Insbesondere
stellt
der
VA
die
BBMA
von
eventuell
anfallenden
GEMA
Gebühren
frei,
da
diese
Sache
des
VA
sin
d.
Du
rch
die
BBMA werden
Veranstaltungen
weder
der
GEMA
gemeldet,
noch
Zahlungen
geleistet
oder
erstattet.
Der
VA
wird
durch
die
BBMA
informiert, das
der
DJ
der BBMA im Sinne der GEMA auch mit digitalen
Kopien urhebergeschützter Werke arbeit und gibt dies bei der Meldung an die
GEMA
an.
Der
VA
stellt
die
BBMA
Mitarbeiter
von
jeglichen
Nebenkosten
w
ie
Strom,
Pa
rk
pla
tzgebühr
und
ander
e
frei.
F
alls erforderlich
trägt
der
VA
die
Kosten
für
Übernachtung,
dusch
und
Waschgelegenheit
sowie
einen
abschließbaren
Raum
für
die
BBMA Mitarbeiter.
Im
Rahmen
der
Veranstaltung
sowie
zum
Auf-
und
Abbau
der
Technik
ist
angemessene
Verpflegung
und
Getränke
für BBMA Mitarbeiter kostenfrei zu stellen. Der VA stellt einen geeigneten Stromanschluss von mindest
en
240V / 16A zur
Verf
üg
un
g.
§ 5 Haft
ung
Für
Personen-
und
Sachschäden
während
der
Veranstaltung
haftet
auss
chlie
ßlich
der
VA,
sow
eit
der
Sc
haden
nicht
durc
h
gro
b fahrlässiges
oder
vorsätzliches
Verhalten
der
BBMA
verursacht
worden
ist.
Für
Schäden
an
den technischen
Anlagen,
sowie
Diebstahl von Geräten und / oder Tonträgern,
während der Veranstaltung oder der Bereitstellung durch dr
itte
(
Gäst
e ) verursach
t, haf
tet
der VA. Bei
widrigen
Umständen
und
höherer
Gewalt
(
Naturkatastrophen,
behörd
lichen
Anor
dnun
ge
n,
Bet
rieb
ss
tör
ungen
,
St
romausf
all
) welche der Leistung der BBMA entgegenstehen hat der VA keinen
Anspruch auf Schadeners
atz, Rückt
ritt
vom Vertr
ag, Gagenkü
rzu
ng.
§ 6
Musikprogramm,
Absprachen
Das Musikprogramm ist ausschließlich Sache der BBMA Mitarbeiter, wobei s
elb
stvers
tändlic
h Mus
ikwünsc
he
berücksic
htigt w
erden. Der
DJ
unterliegt
weder
in
Programmgestaltung
noch
in
seiner
Darbietung
den
Gästen
und
dem
VA,
oder
dem
Betreiber.
Der VA kann eine
Musikwunschliste
bis
14
Tage
vor
der
Veranstaltung
bei
der
BBMA
einreichen.
Diese
Musikliste
ist
eine
Hilfestellung
und
als Anregung
zu
verstehen,
ist
aber
nicht
Bestandteil
des
Vertrages.
Abweichungen
von
der
Musikliste
oder
dem
Programm
berechtigen nicht zu Gagenkürzungen. Die vereinbarten Absprachen
über das
Musikprogramm und Stilrichtungen sind im Vertag festzuhalten. Zwei Wochen vor der Veranstaltung wird seitens der BBMA um eine Absp
rache der
le
tzte
n
Det
ails ge
be
ten.
§ 7 Erfül
lungsort,
G
eric
htsstand u
nd Te
ilnicht
igkeit
Erfüllungsort für Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Hannover. Gerichtsstand
des
Ver
tra
ges is
t Hannover.
Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages anfechtbar oder unwirksam, so
wird
die
Gültigkeit
d
ieses
Vertr
ages
im übrigen
hierd
urch nicht berührt.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages
bedü
rfe
n
in jedem Fa
ll der
Schriftfor
m.
§ 8 Sonstig
es
Bei engen Raumverhältnissen kann die BBMA die Ton- und Lichttechnik reduzieren, um die
Sicherheit der
Gäs
te
zu gewährleiste
n. Falls
der
Gästebetrieb
zum
Ende
der
Veranstaltung
unter
10
Personen
sinkt,
entscheidet
der
BBMA
DJ
ü
ber
den
For
tgang
des Musikbetriebs in Absp
rache
mit
dem
VA.
Der reibungslose Abbau der Technik wird vom VA gewährleistet.
Verantwortlicher Ge
schäftsführer
Fra
nk Nülle
Ihr BBMA - DJ - TEAM
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